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April 9, 2026

Transportschein einfach erklärt: Krankenfahrten und Kostenübernahme

Eine Krankenfahrt zu organisieren, wenn man ohnehin schon Sorgen hat, fühlt sich schnell nach zu viel an. Die häufigste Frage dabei: Zahlt die Krankenkasse das überhaupt? Der Schlüssel heißt Transportschein. Wir erklären verständlich und mit Verweis auf die offiziellen Regelungen, was dahintersteckt, wer ihn bekommt und wie Ihre Fahrt am Ende ohne Papierkram abläuft.

Fahrdienst Bergen
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Dieser Beitrag bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse. Stand: Juli 2026.

Was ist ein Transportschein?

Ein Transportschein ist das Formular, mit dem Ihr Arzt bestätigt, dass eine Fahrt medizinisch notwendig ist. Offiziell heißt es „Verordnung einer Krankenbeförderung“ und trägt die Bezeichnung Muster 4 (herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung). Die gesetzliche Grundlage, wann die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt, steht in § 60 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V); die Details regelt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ohne gültigen Transportschein tragen Sie die Kosten in der Regel selbst.

Wer bekommt einen Transportschein?

Nicht jede Fahrt zum Arzt wird übernommen. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden dabei nur in bestimmten Ausnahmefällen erstattet. Typische Fälle, in denen ein Transportschein infrage kommt:

  • Dialysebehandlungen (regelmäßige Serienfahrten)
  • Chemotherapie oder Bestrahlung
  • Stationäre Aufnahme ins Krankenhaus und Entlassung
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität), 4 oder 5
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“

Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, entscheidet Ihr Arzt gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse.

Transportschein beantragen: in vier Schritten

  1. Arzt ausstellen lassen. Sagen Sie Ihrem behandelnden Arzt, dass Sie eine Krankenfahrt benötigen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt er Ihnen das Muster 4 aus.
  2. Krankenkasse genehmigt. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen laut Krankentransport-Richtlinie vorher genehmigt werden. Bei Serienfahrten wie Dialyse oder Chemotherapie holen Sie die Genehmigung vor der ersten Fahrt ein.
  3. Fahrdienst beauftragen. Sie wählen einen zugelassenen Fahrdienst. Wir klären offene Fragen gemeinsam mit Ihnen.
  4. Direkte Abrechnung. Der Fahrdienst rechnet die genehmigte Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Um die Bürokratie kümmern Sie sich nicht.

Was zahlt die Krankenkasse, was zahle ich selbst?

Liegt eine genehmigte Fahrt vor, trägt die Krankenkasse den Großteil der Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung. Diese ist in § 61 SGB V festgelegt: 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese Zuzahlung fällt auch dann an, wenn Ihre Fahrt als genehmigt gilt.

Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die sogenannte Belastungsgrenze, können Sie sich bei Ihrer Kasse befreien lassen. Sie liegt nach § 62 SGB V bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent.

Muss die Krankenkasse vorher genehmigen?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Fahrten zur stationären Behandlung sind nach § 60 SGB V grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung möglich. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen dagegen in der Regel vorab genehmigt werden.

Es gibt Ausnahmen: Bei einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 (oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität) gilt die Genehmigung für Fahrten mit Taxi, Mietwagen oder eigenem Pkw als erteilt. Wichtig: „gilt als genehmigt“ bedeutet nicht „kostenlos“ – die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro pro Fahrt bleibt bestehen. Bei Serienfahrten muss die Genehmigung vor Beginn der Fahrtenreihe vorliegen.

Transportschein abgelehnt: was jetzt?

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt nach § 84 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund schriftlich geben; oft hilft ein ergänzendes ärztliches Attest, das die Notwendigkeit genauer begründet. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Schritte einzuleiten und den Kontakt mit Ihrer Kasse zu klären.

Mit Fahrdienst Bergen zur Krankenfahrt

Sie haben einen Transportschein, oder sind unsicher, ob Ihnen einer zusteht? Wir helfen weiter. Fahrdienst Bergen ist ein familiengeführter Fahrdienst im Rhein-Sieg-Kreis. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, kümmern uns um Genehmigung und Abrechnung und holen Sie pünktlich zu Hause ab. Bei regelmäßigen Fahrten, etwa zur Dialyse, fahren nach Möglichkeit immer dieselben Fahrer. So müssen Sie sich um fast nichts kümmern.

Rufen Sie uns an unter 02241 8946926, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.

Häufige Fragen zum Transportschein

Wer stellt den Transportschein aus?
Immer ein Arzt: Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt.

Gilt er auch für die Rückfahrt?
In der Regel sind Hin- und Rückfahrt abgedeckt. Achten Sie darauf, dass beide auf dem Formular stehen.

Kann ich den Fahrdienst selbst wählen?
In der Regel können Sie unter den zugelassenen Fahrdiensten wählen. Die Krankenkasse erstattet dabei die notwendige und wirtschaftliche Beförderung – bei einem deutlich teureren, nicht vertraglich gebundenen Anbieter können Mehrkosten entstehen. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Kasse nach.

Muss ich den Schein selbst bei der Kasse einreichen?
Nein, das übernimmt in der Regel der Fahrdienst. Wir kümmern uns um die Abrechnung.

Quellen

Fahrdienst Bergen – Sicher von A nach B.

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Transportschein, Genehmigung, Zuzahlung – wir erklären alles und übernehmen die Organisation.

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